AUFNAHMEKRITERIEN

Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.

 

Kinder unter einem Jahr:

  1. Grundsätzlich gilt: Vorrang haben Kinder von 1-2 Jahren. Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden.
     
  2. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
     
  3. Kinder, die in Coerde wohnen, haben Vorrang.
     
  4. Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom KSD festgestellt ist.
     
  5. Kinder, die evangelisch getauft sind oder deren Familien eine Gemeindezugehörigkeit haben, werden vorrangig aufgenommen.
     
  6. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.
     
  7. Kinder mit besonderen, nachgewiesenen Förderbedarfen für die eine Bewilligung der integrativen Betreuung durch den LWL bereits oder in Aussicht steht, haben Vorrang.

 

 

Kinder vom 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr:

  1. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
     
  2. Kinder, die in Coerde wohnen, haben Vorrang.
     
  3. Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom KSD festgestellt ist.
     
  4. Kinder, die evangelisch getauft sind oder deren Familien eine Gemeindezugehörigkeit haben, werden vorrangig aufgenommen.
     
  5. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.
     
  6. Kinder mit besonderen, nachgewiesenen Förderbedarfen für die eine Bewilligung der integrativen Betreuung durch den LWL bereits oder in Aussicht steht, haben Vorrang.

 

 

Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht:

  1. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
     
  2. .Kinder, die in Coerde wohnen, haben Vorrang.
     
  3. Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom KSD festgestellt ist.
     
  4. Kinder, die evangelisch getauft sind oder deren Familien eine Gemeindezugehörigkeit haben, werden vorrangig aufgenommen.
     
  5. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.
     
  6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
     
  7. Kinder mit besonderen, nachgewiesenen Förderbedarfen für die eine Bewilligung der integrativen Betreuung durch den LWL bereits oder in Aussicht steht, haben Vorrang.